Damit das Leben in einer Gemeinschaft mit dem Ziel der Rehabilitation gelingt, ist das Einhalten einiger wichtiger Grundregeln erforderlich:
Die Einnahme von Alkohol, illegalen Drogen, nicht verordneten Medikamenten und anderen bewusstseinsverändernden Mitteln ist während des Aufenthaltes nicht gestattet. Atemluft- und Urinkontrollen sowie Zimmerkontrollen durch die Mitarbeiter/Innen der Einrichtung sind jederzeit möglich.
Die aktive Teilnahme an allen sozialtherapeutischen Maßnahmen und an den Gemeinschaftsveranstaltungen ist verpflichtend. Informationen über Klienten/Innen sind vertraulich zu behandeln.
Die Androhung und/oder Anwendung von Gewalt führen zur disziplinarischen Entlassung.
Jeder/jede Klient/In ist für seinen Wohnbereich und die Gemeinschaftsräume verantwortlich. Die ihm/ihr von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Möbel sowie die Bettwäsche sind sorgfältig zu behandeln. Dies ist Eigentum der Einrichtung - auftretende Beschädigungen sind den Mitarbeitern/Innen unverzüglich mitzuteilen. Das Mobiliar muss, auch bei internen Umzügen, in den Zimmern verbleiben.
Kaution wird bei Einzug für ausgehändigte Schlüssel erhoben. Die Rückzahlung erfolgt nur bei Rückgabe aller ausgehändigten Schlüssel, vollständigem Mobiliar und gereinigtem Zimmer.
Sauberkeit und Ordnung werden von uns erwartet.
Die Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr einzuhalten. Waschmaschine und Trockner dürfen in dieser Zeit nicht genutzt werden
Bei Auszug aus der Einrichtung ist der persönliche Besitz mitzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, kann dieser bis zu einer Woche verwahrt werden.
Das Nichteinhalten dieser Regeln kann disziplinarische Maßnahmen bis hin zur Entlassung aus der Einrichtung zur Folge haben.